Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens

Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens gliedert sich typischerweise in mehrere Schritte, wobei die Dauer stark davon abhängt, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig verläuft.

Hier ist der typische Ablauf des Scheidungsverfahrens:

Das Trennungsjahr

Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sogenannte Trennungsjahr.

  • Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben, bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann.
  • Getrenntleben bedeutet die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft; man lebt „von Tisch und Bett“ getrennt, auch wenn dies manchmal innerhalb derselben Wohnung geschieht.

Der Scheidungsantrag

  • Anwaltszwang: In Deutschland muss der Scheidungsantrag immer von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden, der sog. Anwaltszwang. Es reicht, wenn nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten ist.
  • Einreichung: Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres oder kurz davor beim Familiengericht ein und zahlt den Gerichtskostenvorschuss.
  • Zustellung: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu.

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich ist in der Regel zwingender Bestandteil des Scheidungsverfahrens im sog. Verbundverfahren.

  • Definition: Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner gerecht aufzuteilen.
  • Ablauf: Das Gericht verschickt hierfür Fragebögen an beide Ehepartner. Diese müssen detaillierte Angaben zu ihren Rentenversicherungen und sonstigen Versorgungen machen.
  • Dauer: Dieser Schritt ist oft der zeitintensivste und kann das Verfahren um mehrere Monate verlängern.

Klärung der Scheidungsfolgen

Manche Angelegenheiten müssen oder können im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt werden, sogenannte Folgesachen:

  • Regelung: Sind die Ehepartner sich einig, sog. einvernehmliche Scheidung, können sie die Folgesachen wie z. B. Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensausgleich oft vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
  • Streitig: Bei Uneinigkeit werden Folgesachen auf Antrag eines Partners ebenfalls vor Gericht verhandelt, sog. streitige Scheidung, was die Dauer und Kosten stark erhöht.

Der Scheidungstermin

  • Anwesenheit: Beide Ehepartner und der Anwalt des Antragstellers sowie ggf. der Anwalt des anderen Partners müssen persönlich vor Gericht erscheinen.
  • Ablauf: Der Richter stellt Fragen zum Trennungsjahr und der Situation der Eheleute. Er erläutert den Versorgungsausgleich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Folgesachen geklärt, spricht der Richter die Scheidung aus.
  • Dauer: Der Termin dauert in der Regel nur 10 bis 30 Minuten.

Rechtskraft der Scheidung

  • Scheidungsbeschluss: Die Scheidung wird mit einem Beschluss verkündet.
  • Rechtskraft: Die Scheidung wird rechtskräftig, wenn beide Ehegatten durch ihre Anwälte auf Rechtsmittel verzichten oder wenn die Rechtsmittelfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses abgelaufen ist, ohne dass Beschwerde eingelegt wurde.

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