Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Münster

Die Scheidungskosten – Zusammensetzung und Sparmöglichkeiten

Eine Scheidung mit einem Anwalt kostet im Schnitt 1600 bis 2500 Euro. Höhere Kosten müssen nicht sein!

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ted Wiemken
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Guten Tag wir brauchen ihre Hilfe wenn sie Hilfe
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Christian Milz
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Ich möchte mich hiermit bei allen Mitwirkenden der Kanzlei für meine vollzogen Scheidung herzlich bedanken. Top Betreuung und Auskünfte von Anfang an - immer sehr freundlich und kompetent. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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Sarah Hartmann
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Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. In meiner Scheidungsangelegenheit wurde ich von Anfang an äußerst kompetent, professionell und zugleich sehr einfühlsam beraten. Gerade in einer emotional belastenden Situation war es für mich besonders wichtig, eine klare und verständliche Einschätzung meiner rechtlichen Möglichkeiten zu bekommen – und genau das habe ich hier erhalten. Die Kommunikation war jederzeit transparent, Rückfragen wurden schnell beantwortet und ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens vertreten gefühlt. Besonders hervorheben möchte ich die strukturierte Vorgehensweise und das große Engagement, mit dem mein Anliegen bearbeitet wurde. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Begleitung durch diese schwierige Zeit sowohl an Herrn Scholz als auch an die unheimlich sympatische und nette Frau Cruse !
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Tim Zimmermann
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Vielen Dank Frau Cruse für die gute Hilfe während des ganzen Scheidungsverfahrens.
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Schimsen DeMa
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Frau Rohling hat mich erfolgreich in der KFZ Rückabwicklung vertreten. Jederzeit wieder. Beste Grüße
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Pierni1983
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Ich möchte mich von Herzen bei der Anwaltskanzlei Scholz Rohling & Kollegen bedanken, insbesondere bei meinem Anwalt, der mich während meines Scheidungsverfahrens mit höchster Fachkompetenz und großem Engagement begleitet hat. Von Beginn an habe ich mich bestens betreut und verstanden gefühlt. Die professionelle und zugleich menschliche Art der Beratung hat mir in dieser schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Jeder Schritt wurde mir verständlich erklärt, Rückfragen wurden stets zeitnah und ausführlich beantwortet, und ich hatte jederzeit das Gefühl, dass meine Interessen an erster Stelle stehen. Die Zusammenarbeit war durchweg angenehm, vertrauensvoll und von hoher Effizienz geprägt. Dank dieser hervorragenden Betreuung konnte mein Verfahren reibungslos und erfolgreich abgeschlossen werden. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin dankbar für die großartige Unterstützung!!
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Dunja
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Ich habe einer Online-Scheidung zugestimmt, weil ich dachte: ok, ist billiger. Aber es ist noch viel viel mehr dahinter. Ich hatte vorher eine Anwältin in meiner Stadt, die nie oder kaum erreichbar war. Ich dachte mir, nun, wenn ich eh schon keinen zu Gesicht kriege dann kann ich es ja auch direkt online machen. Frau Cruse z.b., meine Ansprechpartnerin bei Rechtsanwalt Scholz und Kollegen, war von Tag 1 an immer für mich da. Sogar zum Abend hin hatte ich ein Anliegen und hab abends noch eine Antwort bekommen. Das ist wirklich kaum zu übertreffen, was diese Mitarbeiter dort leisten. Ich bin soooo froh, dass ich an die richtigen geraten bin. Egal ob per Mail oder WhatsApp,...sie war immer da und hat mir wunderbar geholfen. Vertrauen wird dort ganz groß geschrieben in jeder Hinsicht. Auch die eigentliche Scheidung war wesentlich schneller als es bei meiner stadtnahen Anwältin gewesen wäre. Knaop 3 Monate nach der Trennung kam der Termin zur Scheidung. Frau Anwältin Spiza war für mich vor Ort. Eine grandiose Frau. Inkl. Smalltalk und einem Lächeln waren wir nach 6 Minuten aus dem Richterzimmer raus. Unfassbar!!! Tausend Dank für ihre Geduld bei meinen vielen Fragen. Alles Liebe von mir D.S.
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Otto Bäcker
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Lieben Dank Frau Cruse für die freundliche und angenehme Betreuung während meiner Ehescheidung. Sie haben mich bei Unsicherheiten beruhigt und mir ein leichteres Gefühl bei der Durchführung des Verfahrens vor Gericht gegeben. Meine Fragen haben Sie mir immer sehr zeitnah sogar abends und auch am Wochenende beantwortet. Meinen großen Dank auch dafür. Ich werde Sie sehr gerne weiterempfehlen.
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Heinz Kloß
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Ich bedanke mich für die freundliche und kompetente Betreuung in meinem Scheidungsverfahren. Vielen Dank an Frau Cruse, die meine Anliegen immer sehr zeitnah beantwortet und umgehend mit dem Gericht kommuniziert hat. Ich bin erleichtert, dass es die Möglichkeit gibt, mit dieser Kanzlei ein Scheidungsverfahren so unkompliziert hinter sich zu bringen. Gruße nach Münster.
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Desire Pflugbeil
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I had the privilege to work with Mr Scholz and his competent workers recently. I cannot explain how much he made my divorce easier for me. Thank you so much for your diligence and kindness.
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Die Scheidungskosten setzen sich im Wesentlichen aus zwei Hauptkomponenten zusammen: den Anwaltskosten und den Gerichtskosten.

Die Höhe dieser Kosten ist nicht fix, sondern richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, auch als Streitwert bezeichnet.

Der Verfahrenswert

Der Verfahrenswert ist eine fiktive Summe, die den finanziellen Wert des Scheidungsverfahrens darstellt und anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehepartner festgesetzt wird.

Berechnung des Verfahrenswerts

Der Verfahrenswert setzt sich in der Regel aus drei Teilen zusammen:

  1. Einkommenswert: Der dreifache Betrag des zusammengezählten monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten.
  • Nettoeinkommen Ehemann 3.000 € + Nettoeinkommen Ehefrau 2.000 € = 5.000 € monatlich
  • 5.000 € mal 3 = 15.000 €
  • Für unterhaltsberechtigte Kinder kann das Gericht pro Kind einen Abschlag von ca. 250 € bis 300 € pro Monat vornehmen
  1. Versorgungsausgleich: Für den obligatorischen Versorgungsausgleich wird der Verfahrenswert in der Regel um einen Betrag erhöht.
  • In der Regel wird beim Versorgungsausgleich ein pauschaler Zuschlag von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens pro auszugleichender Rentenanwartschaft veranschlagt, mindestens aber 1.000 €.
  • Bei zwei Ehepartnern, die beide gesetzlich rentenversichert sind und jeweils 1 Anrecht haben, liegt der Zuschlag bei 2 mal 10% von 15.000 € = 3.000 €
  1. Streitige Folgesachen: Bei einer streitigen Scheidung erhöhen alle im Verbundverfahren geklärten Folgesachen, also beispielsweise Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder Hausrat den Verfahrenswert erheblich. Zur Kostenminimierung sollte daher eine Einigung über diese und andere Folgesachen angestrebt werden.

Die Gerichtskosten

  • Berechnung: Die Gerichtskosten richten sich ebenfalls nach dem festgesetzten Verfahrenswert und werden nach dem Gerichtskostengesetz berechnet.
  • Vorschuss: Der Antragsteller, also der die Scheidung einreicht, muss die Gerichtskosten als Vorschuss vorab zahlen, damit das Gericht tätig wird.
  • Aufteilung: Am Ende des Verfahrens werden die Gerichtskosten in der Regel hälftig auf beide Ehepartner verteilt.

Die Anwaltsgebühren

  • Berechnung: Die Anwaltsgebühren richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.
  • Anwaltszwang: Da für die Scheidung jedenfalls für den Antragsteller Anwaltszwang herrscht, fallen diese Kosten immer an.

Kostenunterschied Einvernehmliche Scheidung gegenüber Streitiger Scheidung

KostenfaktorEinvernehmliche ScheidungStreitige Scheidung
Anzahl AnwälteNur ein Anwalt für den Antragsteller nötig, teilt sich der Antragsgegner die Kosten, sparen beide.Zwei Anwälte, jeder Partner hat seinen eigenen Anwalt
VerfahrenswertGeringer, da nur Scheidung und Versorgungsausgleich im Verfahrenswert enthalten sind, oftmals reduziert das Gericht den Wert bei Einigkeit auch noch.Deutlich höher, da alle strittigen Folgesachen wie z.B. Zugewinnausgleich oder Unterhalt den Wert massiv erhöhen.
GesamtkostenNiedrig, oftmals 1.600 € bis 4.000 € Gesamtkosten ab Verfahrenswert von ca. 10.000 € bis 20.000 €Hoch bis sehr hoch, je nach Anzahl und Komplexität der Streitpunkte.

Zur Kostenminimierung sollte also eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt angestrebt werden.

Hilfe bei Scheidungskosten

Wenn einer oder beide Ehepartner die Scheidungskosten nicht aufbringen können, gibt es staatliche Unterstützung:

  • Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen und Vermögen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
    • Der Staat übernimmt dann die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts ganz oder teilweise.
    • Je nach Einkommen muss der Betrag in Raten an die Staatskasse zurückgezahlt werden oder wird als Zuschuss gewährt.

Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.

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