
Rechtsanwalt Reinhard Scholz – Ihr Scheidungsanwalt in Münster und im Münsterland
Online Scheidung mit effektiver Kostenkontrolle
Scheidungskosten minimieren durch Online Scheidung mit effektiver Kostenkontrolle. Vorab-Einschätzung Ihrer Scheidungskosten mit unserem kostenlosen Scheidungskosten-Rechner oder jetzt gleich hier unverbindlich Gratis-Kostenvoranschlag mit individueller Kostenberechnung anfordern!
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Wenn Sie zur Kostenberechnung oder anderen Aspekten des Scheidungsverfahrens Fragen haben, rufen Sie uns an unter 0251 42634 oder 0175 8876824

Ihr erfahrener Partner für Scheidungen in Münster und im Münsterland
Eine Trennung markiert einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben. In dieser emotional belastenden Phase ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und die rechtlichen Weichen für Ihre Zukunft richtig zu stellen.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz begleitet Sie mit fachlicher Expertise und dem nötigen Fingerspitzengefühl durch Ihr Scheidungsverfahren in Münster und den angrenzenden Kreisen des Münsterlandes.
Die Wahl des richtigen Scheidungsanwalts entscheidet oft über die Dauer und die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Als seit über 40 Jahren lokal verwurzelte Kanzlei bieten wir Ihnen:
- Spezialisierung im Scheidungsrecht: Wir vertreten Ihre Interessen kompetent in Ihrem Scheidungsverfahren und etwaigen Folgesachen bei allen Familiengerichten in Münster und im Münsterland.
- Regionale Expertise vor Ort: Durch die regelmäßige Tätigkeit am Familiengericht Münster und den Familiengerichten im umliegenden Münsterland kennen wir die örtliche Spruchpraxis und die spezifischen Verfahrensabläufe genau.
- Individuelle Lösungen für Münster und das Münsterland: Ob es um die Bewertung einer Eigentumswohnung in der Münsteraner Innenstadt oder die komplexen Strukturen eines landwirtschaftlichen Betriebes im Kreis Coesfeld oder Warendorf geht – wir kennen die regionalen Besonderheiten.
- Transparente Kommunikation: Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Wir klären Sie frühzeitig über die anfallenden Gebühren sowie über Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe auf.
Unsere Leistungen für Ihren Neuanfang
Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung, die weit über das Einreichen des Scheidungsantrags hinausgeht:
1. Einvernehmliche Scheidung
Wenn möglich, streben wir eine einvernehmliche Lösung an. Dies spart Zeit, schont Ihre Nerven und reduziert die Kosten erheblich. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
2. Versorgungsausgleich
Wir begleiten und unterstützen Sie im Versorgungsausgleichsverfahren, das fester Bestandteil des Ehescheidungsverfahrens ist.
3. Immobilien und Vermögen
Gerade im Münsterland ist Immobilieneigentum ein zentrales Thema. Wir begleiten Sie bei der Wertermittlung und der gerechten Aufteilung Ihres Vermögens, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Der Weg zu Ihrer Scheidung in 4 Schritten
- Erstberatung: Wir besprechen Ihre Situation ohne Anwaltsbesuch diskret telefonisch oder digital.
- Strategieentwicklung: Wir klären Fristen, Fragen zum Trennungsjahr und sammeln notwendige Dokumente.
- Antragstellung: Wir reichen Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht in Münster und im Münsterland ein.
- Terminwahrnehmung: Wir vertreten Sie im finalen Scheidungstermin und sorgen für einen rechtssicheren Abschluss.
Kontaktieren Sie uns!
Häufig gestellte Fragen zur Scheidung in Münster und im Münsterland
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren beim Familiengericht Münster und den Familiengerichten im Münsterland?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei sich beide Partner über die Scheidungsfolgen einig sind, dauert das Verfahren nach Ablauf des Trennungsjahres meist zwischen 6 und 9 Monaten. Wenn über Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögen gestritten wird, kann es deutlich länger dauern.
Was kostet meine Scheidung?
Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem Vermögen berechnet. Eine einvernehmliche Scheidung ist die günstigste Variante, da nur ein Anwalt beauftragt werden muss. Gerne erstelle ich Ihnen eine unverbindliche Kostenschätzung.
Muss ich für die Scheidung persönlich vor Gericht erscheinen?
Ja, das Gesetz schreibt für Scheidungstermine vor Familiengerichten in der Regel eine persönliche Anhörung beider Ehegatten vor. Ein solcher Scheidungstermin ist jedoch meist kurz, so etwa 10 bis15 Minuten, und dient dazu, die Trennung und den Scheidungswillen offiziell zu bestätigen. Ich begleite Sie persönlich zu diesem Termin in Münster und im Münsterland
Kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Wenn Sie über geringes Einkommen verfügen oder durch die Trennung finanziell belastet sind, haben Sie oft Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für das Verfahren. Wir prüfen Ihren Anspruch direkt beim ersten Gespräch.