
Rechtsanwalt Reinhard Scholz – Ihr Scheidungsanwalt in Münster
Online Scheidung mit effektiver Kostenkontrolle
Scheidungskosten minimieren durch Online Scheidung mit effektiver Kostenkontrolle. Jetzt hier unverbindlich Gratis-Kostenvoranschlag mit individueller Kostenberechnung anfordern!
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Wenn Sie zur Kostenberechnung oder anderen Aspekten des Scheidungsverfahrens Fragen haben, rufen Sie uns an unter 0251 42634 oder 0175 8876824

Die Arten der Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung ist der einfachste, schnellste und kostengünstigste Weg, eine Ehe aufzulösen.
Sie liegt vor, wenn sich die Ehegatten nicht nur über die Scheidung selbst einig sind, sondern auch über alle wesentlichen Scheidungsfolgen.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
| Vorteil | Erklärung |
| Kostenersparnis | Es muss nur ein Anwalt beauftragt werden, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner muss der Scheidung lediglich zustimmen. Anwaltszwang besteht also nur für den Antragsteller. Dies spart die Anwaltsgebühren für den zweiten Anwalt. Oftmals senkt das Gericht auch den Verfahrenswert. |
| Zeitersparnis | Da es keinen Streit über Folgesachen gibt, muss das Gericht keine langwierige Beweisaufnahme durchführen. Die Dauer des Verfahrens verkürzt sich deutlich auf oft nur 6 bis 9 Monate nach Antragsstellung einschließlich Versorgungsausgleich. |
| Geringere Belastung | Sie vermeiden einen „Rosenkrieg“ vor Gericht, was emotional und psychisch für alle Beteiligten, insbesondere für gemeinsame Kinder, deutlich schonender ist. |
| Eigenverantwortung | Die Ehepartner behalten die Kontrolle über die Scheidungsfolgen und bestimmen die Regelungen selbst wie z. B. Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensaufteilung, anstatt diese auf Antrag eines Ehepartners als sog. Folgesache dem Gericht zu überlassen. |
Voraussetzungen für die Einvernehmlichkeit
Damit eine Scheidung als einvernehmlich gilt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Ablauf des Trennungsjahres: Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben.
- Einigkeit über die Scheidung: Beide Ehegatten müssen die Auflösung der Ehe wünschen.
- Einigung über Scheidungsfolgen: Es besteht kein Streit – oder die Streitigkeiten wurden bereits außergerichtlich beigelegt.
Zu diesen Scheidungsfolgen zählen typischerweise:
- Unterhalt: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, also der Ehegattenunterhalt.
- Kinder: Sorge– und Umgangsrecht, Kindesunterhalt.
- Vermögen: Zugewinnausgleich und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens wie z.B. Immobilien, Konten etc..
- Hausrat/Ehewohnung: Aufteilung des Hausrats und Regelung, wer in der Ehewohnung bleibt.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Um die Einigung über die Folgesachen rechtlich verbindlich zu machen, empfiehlt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen.
- In dieser Vereinbarung werden alle oben genannten Punkte außergerichtlich geregelt.
- Für Regelungen wie den Verzicht auf den Zugewinnausgleich oder den Versorgungsausgleich ist in der Regel eine notarielle Beurkundung notwendig, damit sie wirksam ist.
Ablauf der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt
- Trennungsjahr: Die Eheleute leben mindestens ein Jahr getrennt.
- Einigung: Die Ehepartner klären alle Scheidungsfolgen, idealerweise durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung.
- Anwaltsbeauftragung: Ein Ehepartner beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags.
- Antragstellung: Der Anwalt reicht den Antrag beim Familiengericht ein und der Antragsgegner stimmt der Scheidung ohne eigenen Anwalt zu.
- Versorgungsausgleich: Das Gericht holt die Rentenauskünfte beider Parteien ein, was der Hauptzeitfaktor ist.
- Gerichtstermin: Es findet ein einziger, kurzer Scheidungstermin statt, in dem beide Parteien angehört werden und die Scheidung ausgesprochen wird.
Die streitige Scheidung
Die streitige Scheidung liegt vor, wenn sich die Ehegatten nicht über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind oder einer der Partner die Scheidung grundsätzlich ablehnt.
Hier ist der Ablauf und die Besonderheiten der streitigen Scheidung in Deutschland:
Kennzeichen der streitigen Scheidung
| Merkmal | Erklärung |
| Streitpunkte | Die Uneinigkeit betrifft meist die sogenannten Folgesachen, wie Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht/Umgang oder die Aufteilung der Immobilie. |
| Anwaltszwang | Beide Ehepartner benötigen in der Regel einen eigenen Anwalt, da der Antragsgegner dem Scheidungsantrag nicht nur zustimmen, sondern aktiv Anträge in den strittigen Folgesachen stellen muss. |
| Verbundverfahren | Die strittigen Folgesachen werden auf Antrag eines Ehepartners zusammen mit der Scheidung verhandelt, das sog. Verbundverfahren. Das Gericht darf die Scheidung erst aussprechen, wenn die Folgesachen ebenfalls entschieden sind. |
| Kosten und Dauer | Die streitige Scheidung ist signifikant teurer und langwieriger als die einvernehmliche Variante. |
Dauer und Kosten
- Dauer: Streitige Scheidungen dauern aufgrund der aufwendigen Beweisaufnahme in den Folgesachen wie z. B. Einholung von Gutachten, umfassende Auskunftspflichten oft deutlich über ein Jahr, in komplexen Fällen sogar mehrere Jahre.
- Kosten: Die Kosten steigen durch den höheren Verfahrenswert, der sich aus den strittigen Folgesachen ergibt, und die Notwendigkeit von zwei Anwälten. Es können in erheblichem Umfang zusätzliche Kosten für Gutachter und Sachverständige entstehen.
Ablauf der streitigen Scheidung
Der grundsätzliche Ablauf ist derselbe wie bei der einvernehmlichen Scheidung, jedoch mit folgenden Erweiterungen im Verbundverfahren:
- Trennungsjahr: Die Ehegatten leben getrennt.
- Antragstellung: Ein Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
- Antragstellung der Folgesachen: Der Antragsteller oder der Antragsgegner über seinen eigenen Anwalt stellt gleichzeitig Anträge zu den strittigen Folgesachen wie z.B. Zugewinnausgleich, Unterhalt.
- Umfassende Beweisaufnahme:
- Versorgungsausgleich: Wird wie immer durchgeführt und ist der zeitintensivste Teil.
- Zugewinnausgleich: Es kommt zunächst zur Auskunftsstufe: Die Ehegatten müssen ihr Anfangs- und Endvermögen beauskunften und belegen.
- Unterhalt: Beide Seiten müssen umfassend ihre Einkommensverhältnisse offenlegen.
- Sorge-/Umgangsrecht: Hier können das Jugendamt oder psychologische Sachverständige hinzugezogen werden.
- Mehrere Gerichtstermine: Oft sind mehrere Termine zur Verhandlung und Beweisaufnahme der einzelnen Folgesachen nötig.
- Scheidungsbeschluss: Die Scheidung wird erst ausgesprochen, wenn alle im Verbundverfahren stehenden Folgesachen durch Urteil entschieden oder durch Vergleich beigelegt wurden.
Die Möglichkeit der Entschärfung
Auch wenn eine Scheidung streitig beginnt, können die Ehegatten das Verfahren jederzeit entschärfen und beschleunigen:
- Teil-Einigung: Sie können versuchen, sich zumindest in einigen Folgesachen wie z. B. Sorgerecht außergerichtlich zu einigen und diese Anträge zurückzunehmen.
- Vergleich: Im Gerichtstermin kann der Richter auf einen Vergleich drängen, um langwierige Beweisaufnahmen zu vermeiden. Ein vor Gericht geschlossener Vergleich ist in vollem Umfgang rechtsverbindlich.
Die Online Scheidung
Der Begriff Online Scheidung beschreibt kein eigenständiges gerichtliches Verfahren, sondern lediglich die digitale Kommunikation und Abwicklung der Vorbereitung einer anwaltlichen Scheidung.
Die eigentliche Scheidung findet immer vor dem zuständigen Familiengericht statt und folgt dem regulären Ablauf.
Was ist die Online Scheidung
Die Online-Scheidung ist im Kern eine einvernehmliche Scheidung, bei der die Zusammenarbeit mit dem Anwalt größtenteils digital erfolgt.
| Aspekt | Online-Scheidung |
| Kommunikation | Überwiegend digital über Online-Formulare, E-Mail, Video-Call, WhatsApp, Telefon. |
| Zielgruppe | Meist Ehepaare, die sich einvernehmlich trennen und über alle Folgen einig sind. |
| Vorteil | Bequemlichkeit, Zeitersparnis, Entfall von Kanzleibesuchen, schnelle Reaktion. |
| Kosten | Kann günstiger sein, da nur ein Anwalt für den Antragsteller nötig ist und keine Kanzleitermine anfallen. |
Die Online Scheidung ist nicht
- Scheidung per Mausklick: Eine Scheidung kann nur durch einen richterlichen Beschluss beendet werden.
- Anwaltszwang bleibt bestehen: Der Scheidungsantrag muss zwingend von einem zugelassenen Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht werden.
- Persönliche Anwesenheit nötig: Der mündliche Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist zwingend erforderlich und muss von beiden Ehepartnern persönlich wahrgenommen werden.
Der Ablauf einer Online Scheidung
Der Ablauf ist identisch mit einer herkömmlichen einvernehmlichen Scheidung, nur die ersten Schritte sind digitalisiert:
- Online-Kontakt: Sie füllen ein Online-Formular mit den notwendigen Daten wie z.B. Namen, Eheschließungsdatum, Trennungszeitpunkt, Kinder etc. aus.
- Digitale Prüfung: Der Anwalt prüft die Angaben, klärt offene Fragen meist per Telefon oder E-Mail und informiert Sie über die voraussichtlichen Kosten.
- Unterlagenversand: Sie senden die notwendigen Unterlagen wie z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und ggf. Scheidungsfolgenvereinbarung digital als Scan oder Foto oder per Post an den Anwalt.
- Einreichung: Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
- Gerichtliches Verfahren: Das Gericht leitet das Verfahren ein, holt die Auskünfte für den Versorgungsausgleich ein, was in jedem Scheidungsverfahren der Hauptzeitfaktor ist.
- Gerichtstermin: Sie erscheinen zusammen mit dem beauftragten Anwalt und ggf. dem anderen Ehepartner zu dem kurzen obligatorischen Gerichtstermin.
- Rechtskraft: Die Scheidung wird nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat rechtskräftig.